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– Basisseminar Geldwäschebeauftragter – Lerne schnell und effektiv –

Basisseminar Geldwäschebeauftragter – bist du neu als Geldwäschebeauftragter? Der Geldwäschebeauftragte ist eine Schlüsselperson in jedem Unternehmen, die mit Geldern arbeitet. Er ist für die Umsetzung der Geldwäscheprävention verantwortlich und sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter die Regeln kennen und einhalten.

Die Aufgabe des Geldwäschebeauftragten ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Gelder aus kriminellen Aktivitäten in das Unternehmen gelangen. Er überwacht auch alle Transaktionen, um sicherzustellen, dass nichts Verdächtiges vorliegt.

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Basisseminar Geldwäschebeauftragter

Basisseminar Geldwäschebeauftragter

  • Geschäftsführer und Führungskräfte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
  • Geldwäsche-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen

Online

805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
  • Aufgaben und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter

  • Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention

Programm zum Basisseminar Geldwäschebeauftragter

09.15 bis 17.00          

Aufgaben und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter

  • Mit diesen 3 Säulen beugst du Geldwäsche vor: Risikomanagement, Kundensorgfaltspflichten, Verdachtsmeldewesen 
  • Wie kann eine effektive Customer Due Diligence durchgeführt werden?
    • Identifizierung des Vertragspartners und der für ihn auftretenden Person
    • Aufbau eines Scorings für das Kundenmonitoring
    • Aktualisierung der erfassten Dokumente, Daten und Informationen

  • Abklärung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten
    • Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung
    • Feststellung, ob es sich bei dem Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigten um einen PEP handelt
    • Erkennen und Monitoring von PEPs und SIPs (Prüfung auf Sanktionen-, Finanz- und Steuerdelikte, Terror, Korruption und Interpol)

Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention

  • Enhanced Due Diligence-Prüfung und Handlungsstrategien bei
    • Komplexen Transaktionen,
    • Ungewöhnlich hohen Transaktionen,
    • Transaktionen mit ungewöhnlichen Mustern,
    • Transaktionen ohne wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck
  • Risikomanagement-System nach §4 GwG:
    • Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse nach § 5 GwG
    • Risikofaktoren und Risiko-Klassifizierung
    • Interne Sicherungsmaßnahmen 6 GwG
  • Verdachtsmitteilungen nach §§ 43,45 GwG und Verhalten im Verdachtsfall
    • Verdachtsmomente: Verdacht auf Smurfing und Structuring
    • Form und Inhalt der Verdachtsmeldung
    • Tipping off-Verbot: Welche Pflichten gelten in der Praxis?

Aufgaben und Pflichten des Gelwäschebeauftragten – mit S+P Seminare immer auf dem neusten Stand.

Die Rolle des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen

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Basisseminar Geldwäschebeauftragter – Was ist eine Customer Due  Diligence?

Customer Due Diligence (CDD) ist ein Verfahren, das der Geldwäschebeauftragte zusammen mit dem KYC Onboarding Team vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden durchführt. Die Customer Due Diligence umfasst eine Reihe von Prüfungen, die darauf abzielen, Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren und zu minimieren. Dabei wird untersucht, ob der Kunde mit höheren Risiken verbunden ist und ob es sich um einen legitimen Geschäftspartner handelt.

Die Customer Due Diligence dient somit dazu, das Risiko für Unternehmen zu minimieren und die Geschäftsbeziehung auf eine solide Basis zu stellen.

Es ist wichtig, eine Customer Due Diligence durchzuführen, bevor man sich mit einem neuen Kunden einlässt. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung des Geldwäschebeauftragten, ob der Kunde compliant ist. Dies ist besonders wichtig, wenn man sich auf eine langfristige Geschäftsbeziehung einlassen möchte.

Eine Customer Due Diligence kannst du als Geldwäschebeauftragter auf verschiedene Arten durchgeführen. Zunächst solltest du dich als Geldwäschebeauftragter über den Kunden informieren. Dazu kannst du zum Beispiel das Unternehmensregister oder das Handelsregister einsehen. Auch eine adverse Media-Recherche (Negative News Search) im Internet kann für dich als Geldwäschebeauftragter hilfreich sein.

Des Weiteren sollte man mit dem Kunden persönlich sprechen und ihn nach seiner Geschäftsaktivität zu befragen. Abschließend solltest du als Geldwäschebeauftragter alle Informationen zusammentragen und sorgfältig prüfen, bevor sich dein Unternehmen auf eine Geschäftsbeziehung einlässt.

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Customer Due Diligence Prüfung in der Praxis

Die Customer Due Diligence regelt § 10 GwG. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten (CDD), welche du als Geldwäschebeauftragter mit deinem Team zu beachten hast, sind:

  • die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die für den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist,
  • die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und, soweit dies der Fall ist, die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nach Maßgabe des § 11 Absatz 5 und des § 12 Absatz 3 und 4; dies umfasst in Fällen, in denen der Vertragspartner keine natürliche Person ist, die Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen,
  • die Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, soweit sich diese Informationen im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei aus der Geschäftsbeziehung ergeben,
  • die Feststellung mit angemessenen, risikoorientierten Verfahren, ob es sich bei dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt, und
  • die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung einschließlich der Transaktionen, die in ihrem Verlauf durchgeführt werden, zur Sicherstellung, dass diese Transaktionen übereinstimmen
    • mit den beim Verpflichteten vorhandenen Dokumenten und Informationen über den Vertragspartner und gegebenenfalls über den wirtschaftlich Berechtigten, über deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil und,
    • soweit erforderlich, mit den beim Verpflichteten vorhandenen Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte;
  • im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung haben die Verpflichteten sicherzustellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden.

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Basisseminar Geldwäschebeauftragter: Worauf sollten Unternehmen bei der Identifizierung und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten achten?

In erster Linie sollten Unternehmen zusammen mit ihrem Geldwäschebeauftragten darauf achten, dass der wirtschaftlich Berechtigte immer klar identifiziert ist.

Dies bedeutet, dass Unternehmen den Namen und die Kontaktdaten des wirtschaftlich Berechtigten immer griffbereit haben sollten. Zudem hast du als Geldwäschebeauftragter sicherzustellen, dass du über alle relevanten Informationen zum wirtsschaftlich Berechtigten verfügst. Es ist wichtig, dass der wirtschaftlich Berechtigte korrekt ermittelt wird.

Der wirtschaftlich Berechtigte ist die Person, die nach dem Gesetz Eigentum am Unternehmen hält oder die Kontrolle über das Unternehmen ausübt.  Identifizierung und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten ist für den Geldwäschebeauftragten von großer Bedeutung, da du so sicherstellen kannst, dass du mit Unternehmen zusammenarbeitest, die compliant sind.

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Basisseminar Geldwäschebeauftragter: Die Bedeutung eines Risikomanagementsystems nach § 4 GWG

Durch das Risikomanagementsystem nach § 4 GwG stellst du als Geldwäschebeauftragter sicher, dass Risiken erkannt und analysiert werden, bevor sie zu einem Problem werden. Zudem hilft das System deinem Unternehmen, seine Geldwäscherisiken zu minimieren und besser zu verstehen, wie mit ihnen umgegangen werden sollte.

Die Einführung eines Risikomanagementsystems zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ist für alle Unternehmen verpflichtend, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Dazu gehören insbesondere Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Anbieter von grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten, Wertpapierhandelsplattformen und Kryptoverwahrstellen.

Das Risikomanagementsystem muss folgende Aspekte berücksichtigen:

– Ermittlung des Kundentyps nach den CDD-Regeln

– Festlegung der Sorgfaltspflichten – Kennzeichnung von Geschäften mit erhöhtem Risiko (EDD)

– Überprüfung dieser Angaben zum Zweck der Identifizierung

– Durchführung von Transaktionsüberwachungen – Dokumentation und Aufbewahrung

Ein funktionierendes Risikomanagementsystem ist für eine Organisation unerlässlich, da es dabei hilft, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Ein solches System hilft auch dabei, die Kosten eines Schadensfalls zu minimieren und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

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