Zwischen Toren und Transaktionen: Geldwäscheprävention im europäischen Fußball
In der europäischen Fußballindustrie, insbesondere bei Profifußballvereinen und Fußballvermittlern, herrscht ein hohes Risiko der Geldwäsche und ihrer Vortaten. Dies liegt an verschiedenen Faktoren, die den Fußball besonders anfällig für illegale Aktivitäten machen. Die weltweite Beliebtheit des Sports, die beteiligten hohen Geldsummen, die Häufigkeit grenzüberschreitender Transaktionen und oft undurchsichtige Eigentumsstrukturen tragen dazu bei. Fußballclubs und ihre Vermittler stehen daher im Fokus der AML-Regulierungen (Anti-Money Laundering), die auf der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie (AML6) basieren.
Risiken im Profifußball
Profifußballvereine sind in vielfältige Aktivitäten involviert, die Risiken bergen, wie den Transfer von Spielern, Geschäfte mit Investoren und Sponsorenverträge. Diese Transaktionen können oft großvolumig und komplex sein, was kriminellen Elementen Gelegenheiten bietet, illegale Gelder zu waschen. Besonders in den höchsten Spielklassen, wo umfangreichere finanzielle Transaktionen üblich sind, können Clubs ohne robuste AML-Systeme leicht zu Zielen für kriminelle Aktivitäten werden.
Regulatorische Vorschriften nach AMLD6
Die AML6-Richtlinie klassifiziert Profifußballvereine und Fußballagenten als „Verpflichtete“, was bedeutet, dass sie besondere Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Dazu gehört die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen bei Partnern und Transaktionen, um die Herkunft der beteiligten Gelder zu verifizieren. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Vereine und Agenten nicht unwissentlich zur Geldwäsche beitragen.n.
Ausnahmeregelungen
Trotz der strikten Vorschriften erkennen die Regelgeber auch die unterschiedlichen Risikolevels, denen verschiedene Clubs ausgesetzt sind. Artikel 5 der AML6 ermöglicht es Mitgliedstaaten, Ausnahmen von den regulären Anforderungen zu gewähren. Profifußballvereine, die in den höchsten Spielklassen aktiv sind und in den letzten beiden Jahren jeweils weniger als 5 Millionen EUR Umsatz generiert haben, können teilweise oder vollständig von den AML-Bestimmungen befreit werden, vorausgesetzt, das Risiko wird als gering eingestuft.
Für Vereine, die in niedrigeren Ligen spielen, können ebenfalls Ausnahmen gewährt werden, sofern sie ein nachweislich geringes Risiko darstellen. Diese Entscheidungen basieren auf einer gründlichen Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten, die sowohl die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken als auch die Schwachstellen der Vereine berücksichtigen.
Durchführung von Risikobewertungen
Die Mitgliedstaaten sind angehalten, detaillierte Risikobewertungen durchzuführen, die spezifische Bedrohungen und Schwachstellen identifizieren. Diese Bewertungen sollten auch die Ergebnisse der EU-weiten Risikobewertungen berücksichtigen, die von der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Ziel ist es, ein klares Bild der Risikolage zu erhalten, um gezielte und effektive Überwachungsmaßnahmen zu implementieren.
Überwachung und Kontrolle
Um sicherzustellen, dass die gewährten Ausnahmen nicht missbraucht werden, führen die Mitgliedstaaten risikobasierte Überwachungsmaßnahmen ein. Diese sollen eine kontinuierliche Überprüfung der Clubs gewährleisten und Anomalien oder ungewöhnliche Muster aufdecken, die auf mögliche Missbräuche der Ausnahmeregeln hinweisen könnten.
Schlussfolgerung
Die Integration strikter AML-Vorschriften im Profifußball ist essentiell, um den Sport vor Missbrauch zu schützen und die Integrität der finanziellen Transaktionen zu wahren. Durch angepasste Regelungen und flexible Ausnahmen ermöglicht AML6 eine ausgewogene Regulierung, die sowohl die Risiken als auch die operative Realität der Fußballclubs berücksichtigt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Fußball als global geschätzter Sport sauber und frei von kriminellem Einfluss bleibt.
Die wichtigsten Punkte der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche im Profifußball
Die Zusammenhänge zwischen den Geldwäschepräventionsmaßnahmen im Profifußball und der AML6-Richtlinie regeln die folgenden relevanten Artikel aus der AML6-Richtlinie:
Artikel 3 – Verpflichtete Stellen: Dieser Artikel definiert die Einrichtungen und Personen, die den Vorschriften der AML6 unterliegen. Für den Fußball relevant sind:
- Artikel 3 (3)(n): Fußball-Agenten als verpflichtete Stellen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.
- Artikel 3 (3)(o): Profifußballvereine, insbesondere in Bezug auf Transaktionen mit Investoren und Sponsoren sowie Geschäfte mit Fußballagenten und anderen Vermittlern.
Artikel 5 – Ausnahmeregelungen für bestimmte Profifußballvereine: Dieser Artikel behandelt die Bedingungen, unter denen Mitgliedstaaten Profifußballvereine von einigen oder allen Anforderungen der Verordnung befreien können, basierend auf einer geringen Risikoeinschätzung. Wesentliche Punkte sind:
- Artikel 5 (1): Mitgliedstaaten können Profifußballvereine, die in der höchsten nationalen Spielklasse spielen und deren Jahresumsatz unter einer bestimmten Schwelle liegt, von den AML-Bestimmungen ausnehmen.
- Artikel 5 (2): Mitgliedstaaten führen eine Risikobewertung durch, die Bedrohungen und Schwachstellen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigt sowie die grenzüberschreitende Natur der Geschäfte.
Diese Artikel bilden die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften im Profifußball. Sie verpflichten Clubs und Agenten zu Due-Diligence-Prüfungen und anderen Präventionsmaßnahmen, ermöglichen jedoch gleichzeitig eine flexible Handhabung basierend auf dem individuellen Risiko der beteiligten Vereine.